Das „Wohl des Kindes“ beschreibt die Gesamtheit aller Bedingungen, die ein Minderjähriger für seine Entwicklung benötigt. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss eine „Kindeswohlgefährdung“, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Die Referentin, Frau Wieschhoff, legte Anhaltspunkte für eine Gefährdung dar und erläuterte die Schritte, die der Wahrnehmung einer Gefährdung folgen müssen. Sie benannte ebenfalls Stellen, die fachlich weiterhelfen können.
Im Laufe der Fortbildung entstand ein reger Austausch unter den Mentoren, die die Relevanz des Themas deutlich machte.
Es sind mehrere Wiederholungen dieses Seminars geplant, denn es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele Mentoren im Laufe der Zeit diese Fortbildung besuchen könnten.